AGB (Deutschland)

 

1. Nutzungsumfang

Das Mitglied ist berechtigt, das Angebot von NOW FIT während der Öffnungszeiten zu nutzen. Geringfügige Änderungen der Öffnungszeiten sowie des Leistungsangebots bleiben vorbehalten. Das Mitglied erklärt sich im Vorfeld bereit, sich von einem Arzt die geeignete gesundheitliche Verfassung bestätigen zu lassen, um die angebotenen Leistungen (z. B. Vibration-, Kraft-, Ausdauer- und Bräunungsgeräte) von NOW FIT ohne Einschränkungen und Risiken nutzen zu können. Die Hausordnung ist Vertragsbestandteil und wird in der gültigen Form jeweils durch Aushang bekanntgegeben.

 

Bei groben Verstößen gegen die Hausordnung wie Tätlichkeit, Bedrohung, Diebstahl, Beschwerden über Dritt etc. kann der Zutritt zum Studio beim ersten Verstoß für die gesamte Vertragsdauer verwehrt werden.

 

2. Mitgliedsvereinbarung / Kündigung / Aussetzen

Die Vereinbarung kann in gegenseitigem Einverständnis bei Schwangerschaft, Krankheit und vergleichbaren (nachgewiesenen) Hinderungsgründen für einen im Voraus zu bestimmenden Zeitraum ausgesetzt werden (max. bis zu 6 Monaten). Dieser Zeitraum bleibt bei der vereinbarten Vertragslaufzeit unberücksichtigt. Bei Inanspruchnahme erhebt NOW FIT eine Verwaltungsgebühr von 10 Euro. Die ordentliche Kündigungsmöglichkeit und die Kündigungsfrist verschieben sich um die Dauer des Aussetzungszeitraums.

 

Die Mitgliedsvereinbarung ist nicht übertragbar.

 

Die Mitgliedschaft hat zunächst eine Laufzeit von 12 Monaten. Der Vertrag verlängert sich automatisch immer wieder um weitere 12 Monate, wenn er nicht vom Mitglied oder von NOW FIT unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum jeweiligen Beendigungszeitraum gekündigt wird. Die Kündigung des Mitglieds ist gegenüber dem Studio in Textform zu erklären.

 

3. Mitgliedsdaten

Änderungen der Mitgliedsdaten wie Bankverbindung und Adresse sind NOW FIT unverzüglich und schriftlich mitzuteilen. Unterlässt das Mitglied dies, wird NOW FIT die dafür entstandenen Kosten in Rechnung stellen.

 

4. Zahlungsverzug

Bei Zahlungsverzug oder bei Rücklastschriften trägt die hieraus entstehenden Kosten (für Mahnschreiben, Bankgebühren usw.) das Mitglied.

 

Gerät das Mitglied schuldhaft mit einem Betrag von mehr als zwei Monatsbeiträgen in Verzug, werden die gesamten Beträge bis zum Ende der vereinbarten Laufzeit zur Zahlung fällig.

 

5. Check-in / Check-out / Mitgliedsausweis

Jedes Mitglied ist verpflichtet, beim Betreten und Verlassen der Anlage selbstständig an der Theke ein- bzw. auszuchecken. Es wird von jedem Mitglied ein Foto benötigt. Das Mitglied stimmt zu, dieses von NOW FIT erstellen zu lassen. Bei unberechtigter und verbotener Weitergabe eines Mitgliedsausweises an dritte Personen wird eine Strafgebühr von 350 Euro erhoben. Ein Verlust des Mitgliedsausweises ist umgehend zu melden. Bei Verlust des Mitgliedsausweises wird die Kartengebühr von 19,90 Euro erneut erhoben.

 

6. Umkleideschränke

Das Mitglied hat die Umkleideschränke nach Trainingsende zu räumen und unverschlossen zu hinterlassen. NOW FIT ist berechtigt, spätestens zu Betriebsschluss die noch verschlossenen Umkleideschränke zu öffnen und zu räumen. Für ein Abhandenkommen der persönlichen Sachen wird keine Haftung übernommen.

 

7. Videoüberwachung

Das Mitglied ist damit einverstanden, dass im Trainingsbereich, an der Theke und an den Ausgängen Videokameras verwendet werden, um größtmögliche Sicherheit gewährleisten zu können.

 

8. Kundendaten

Das Mitglied erklärt sich damit einverstanden, dass NOW FIT die Kundendaten, die sich aus den Vertragsunterlagen ergeben, im erforderlichen Umfang speichert und für Informations- und Werbezwecke (Infopost) verwenden darf. Diese Zustimmung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden.

 

9. Mitgliedsbeitrag / Zahlungsbedingungen

Der vereinbarte Mitgliedsbeitrag ist monatlich im Voraus zur Zahlung fällig und wird jeweils ab 1. des Monats durch Lastschrift erhoben. Bei Zahlungen, die nicht mittels Lastschrift erfolgen, wird für den erhöhten Verwaltungsaufwand pro Zahlung eine Pauschale von 7 Euro erhoben. Einmalzahlungen werden mit der ersten Monatsrate abgebucht. Die halbjährliche Servicepauschale wird alle 6 Monate mit dem entsprechend fällig werdenden Mitgliedsbeitrag eingezogen. Bei vorzeitigem Ausscheiden wird diese anteilig berechnet.

 

10. Haftung

NOW FIT haftet nicht für mitgebrachte Gegenstände und Garderobe. Geld und andere Wertgegenstände unterliegen keiner Aufsichtspflicht durch das Personal von NOW FIT.

 

NOW FIT übernimmt keine Verantwortung für die Durchführung des Trainings, sofern das Training nicht unter Anleitung eines Mitarbeiters von NOW FIT erfolgt. NOW FIT hat nur für Schäden einzustehen, wenn NOW FIT diese vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet hat.

 

Die Benutzung der Gerätschaften in der Anlage erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Gebrauchsvorgänge und Anleitungen werden dem Mitglied nur auf Anfrage erteilt und sind sohin von diesem zu erfragen.

 

Mitgliedern, die noch nicht volljährig sind, ist es untersagt, an freien Gewichten zu trainieren.

 

NOW FIT übernimmt keine Haftung und keine Gewähr für Folgen, die es ihr aus Gründen höherer Gewalt oder aufgrund sonstiger unvorhersehbarer Umstände unmöglich machen, ihre Leistung zu erbringen.

 

11.Bei Vertragsabschluss über unsere Website:

Der Online-Antrag auf Mitgliedschaft wird über die Betätigungsschaltfläche „zahlungspflichtig bestellen“ gestellt. Der Antrag auf Mitgliedschaft ist ein bindendes Angebot an NOW FIT zum Abschluss eines Mitgliedsvertrages. Lehnt NOW FIT das Angebot nicht innerhalb von 14 Tagen ab, kommt ein wirksamer Mitgliedsvertrag zustande. Tag des Vertragsabschlusses ist der Tag der Antragstellung.

 

12. Eine Teilnichtigkeit der Vereinbarung bedeutet keine Gesamtnichtigkeit.

 


 

 

AGB (Österreich)

 

1. Geltungsbereich

 

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) sind Vertragsinhalt der Mitgliedschaftsvereinbarung (im Folgenden auch „Fitnessstudiovertrag“) zwischen der NOW-FIT SPORTS GmbH, FN 389654 x, Eibergstraße 7 / Süd Park, 6330 Kufstein (im Folgenden kurz: „NOW-FIT") und seinen Mitgliedern. Mitglieder sind jene Personen, die einen Fitnessstudiovertrag mit NOW-FIT abgeschlossen haben.

 

 

 

2. Vertragsabschluss

 

2.1. Mitglieder, die Verbraucher sind (im Folgenden nur „Verbraucher“) können Online-Verträge binnen vierzehn Tagen ab Vertragsschluss ohne Angaben von Gründen widerrufen. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Verbraucher der NOW-FIT Sports GmbH, FN 389654 x, Eibergstraße 7 / Süd Park, 6330 Kufstein, mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über den Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist abzusenden. Für den Widerruf kann das auf der Homepage von NOW-FIT (www.now-fit.at) abrufbare Muster-Widerrufsformular verwendet werden. Wenn ein Verbraucher den Vertrag rechtmäßig widerruft, wird NOW-FIT sämtliche Zahlungen, die vom Verbraucher geleistet wurden, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem die Mitteilung des Widerrufs bei NOW-FIT eingegangen ist, zurückzahlen. Für diese Rückzahlung verwendet NOW-FIT dasselbe Zahlungsmittel, das der Verbraucher bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Verbraucher wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

 

 

 

3. Nutzungsumfang und Zutritt zum Fitnessstudio

 

3.1. Der Umfang der durch den Fitnessstudiovertrag gewährten Leistungen (z.B. welches Fitnessstudio vom Mitglied benutzt werden kann) richtet sich nach dem vertraglich vereinbarten Leistungsumfang. Der Leistungsumfang ist im Fitnessstudiovertrag (= der Mitgliedschaftsvereinbarung zur Nutzung der Einrichtungen des Fitnessstudios) sowie in den vom Mitglied allenfalls gewählten Zusatzleistungen bzw. -paketen festgelegt. Bei Abschluss des Fitnessstudiovertrages erhält das Mitglied ein personalisiertes Zutrittsmedium in Form einer Mitgliedskarte oder eines Mitgliedsarmbandes, das dem Mitglied den Zutritt zu den von NOW-FIT betriebenen Studios ermöglicht. Zur Personalisierung des Zutrittsmediums wird von jedem Mitglied ein Lichtbild angefertigt. Die Mitgliedskarte ist nicht übertragbar. Jede Weitergabe der Mitgliedskarte ist untersagt. Mitglieder sind solange der Fitnessstudiovertrag mit NOW-FIT aufrecht ist, berechtigt, in den Fitnessstudios von NOW-FIT die dort zur Verfügung gestellten Räume, Einrichtungsgegenstände, Geräte und die (je nach Zusatzpaket) Zusatzleistung während der Öffnungszeiten oder Servicezeiten zu nutzen.

 

 

 

3.2. Trainer, Betreuungs- und Aufsichtspersonen sind nicht während der gesamten Öffnungszeit im Fitnessstudio anwesend. Eine Hilfestellung ist in dieser Zeit nicht möglich.

 

 

 

4. Vertragsdauer

 

4.1. Der Fitnessstudiovertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, sofern nichts anderes vereinbart wird.

 

 

 

4.2. Der Fitnessstudiovertrag kann – sofern nichts anderes vereinbart wird – sowohl vom Mitglied als auch von NOW-FIT erstmals zum Ablauf des ersten Jahres nach Vertragsabschluss gekündigt werden. Danach kann der Fitnessstudiovertrag zum Ablauf jeweils eines halben Jahres gekündigt werden.

 

 

 

4.3. Die Kündigung hat schriftlich unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 2 Monaten zu erfolgen (d.h. die unterschriebene Kündigungserklärung muss dem Vertragspartner spätestens 2 Monate vor dem Ende des Vertrages zugehen).

 

4.4. Das Recht auf Kündigung der Mitgliedschaftsvereinbarung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt.

 

 

 

4.5. Die Nichtinanspruchnahme von Leistungen berechtigen nicht zur Kündigung aus wichtigem Grund.

 

 

 

5. Mitgliedsbeiträge und Zahlung

 

5.1. Das vertraglich vereinbarte monatliche Entgelt für dauernde oder wiederkehrende Leistungen von NOW-FIT (im Folgenden gemeinsam „Mitgliedsbeitrag“) ist monatlich im Voraus jeweils am 1. des Monats zur Zahlung fällig. Beginnt die Nutzung während eines Kalendermonats ist der Mitgliedsbeitrag anteilig zu bezahlen.

 

 

 

5.2. Sämtliche Entgelte verstehen sich inkl. Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe.

 

 

 

5.3. Der Mitgliedsbeitrag wird im Wege der Lastschrift eingehoben. Das Mitglied ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sein Konto zum Zeitpunkt der Abbuchung die erforderliche Deckung aufweist. Ist die Abbuchung aus Verschulden des Mitglieds nicht möglich, ist dieses verpflichtet, NOW-FIT die dadurch zusätzlich anfallenden Kosten zu ersetzen.

 

 

 

5.4. Im Falle des Zahlungsverzuges ist das Mitglied zur Zahlung der gesetzlichen Verzugszinsen verpflichtet. Für durch den Zahlungsverzug erforderlich gewordene Mahnschreiben durch NOW-FIT hat das Mitglied eine Gebühr von 7 Euro pro Schreiben zu entrichten. Darüber hinaus hat das Mitglied im Falle von Zahlungsrückständen sämtliche Betreibungskosten zu tragen, sofern die Kosten zur Einbringung der Rückstände notwendig sowie zweckentsprechend sind und in einem angemessenen Verhältnis zur offenen Forderung stehen.

 

 

 

6. Wertsicherung

 

6.1. Der monatliche Mitgliedsbeitrag und die sonstigen wiederkehrenden Zahlungen sind wertgesichert. Die Wertsicherung erfolgt auf der Basis des vom österreichischen statistischen Zentralamt veröffentlichten Index der Verbraucherpreise 2020 („VPI 2020“) oder auf Basis eines an dessen Stelle tretenden Index. Ausgangsbasis ist der für den Monat des Vertragsabschlusses veröffentlichte Index. Der Mitgliedsbeitrag kann einmal jährlich Anfang Jänner angepasst werden. Der Mitgliedsbeitrag ändert sich im gleichen Ausmaß wie sich der im Monat der Vertragsanpassungen aktuell verfügbare Indexwert gegenüber der Ausgangsbasis verändert hat. Der sich neu ergebende Mitgliedsbetrag ist jeweils kaufmännisch auf volle 10 Cent zu runden. NOW-FIT ist berechtigt, die sich aus der Wertsicherung ergebenden Beträge innerhalb der Verjährungsfrist auch rückwirkend einzufordern. Die Nichtberechnung/Nichteinhebung gilt unabhängig von der Dauer nicht als Verzicht.

 

 

 

7. Mitgliedsdaten

 

Das Mitglied hat bei Abschluss des Fitnessstudiovertrages wahrheitsgemäße Angaben über vertragsrelevante Daten zu machen. Das Mitglied ist verpflichtet, Änderungen seiner vertragsrelevanten Daten, nämlich Name, Adresse, Bankverbindung, Telefonnummer und E-Mail-Adresse, unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Kosten, welche NOW-FIT dadurch entstehen, dass das Mitglied unrichtige Angaben über vertragsrelevante Daten macht oder Änderungen dieser Daten nicht unverzüglich mitteilt, sind vom Mitglied zu tragen.

 

 

 

8. Verwahrung von persönlichen Gegenständen

 

Geld, Wertsachen, Kleidungsstücke und sonstige persönliche Gegenstände werden von NOW-FIT ohne gesonderte Vereinbarung weder beaufsichtigt noch verwahrt. NOW-FIT stellt Mitgliedern verschließbare Umkleideschränke zur Verwahrung von Kleidungsstücken und anderen persönlichen Gegenständen zur Verfügung. Die Umkleideschränke werden von NOW-FIT nicht überwacht oder sonst gesichert. Das Mitglied hat verwendete Umkleideschränke vor Verlassen des Fitnessstudios vollständig zu räumen und unverschlossen so zu hinterlassen, dass sie durch andere Mitglieder wieder benützt werden können. NOW-FIT ist bei Verletzung dieser Verpflichtung berechtigt, versperrte oder nicht entleerte Umkleideschranke zu öffnen, zu entleeren und zurückgelassene Gegenstände zu verwahren.

 

 

 

9. Haftung

 

9.1. NOW-FIT haftet für von ihm oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden. Die Haftung von NOW-FIT für von NOW-FIT oder seinen Erfüllungsgehilfen leicht fahrlässig verursachte Schäden ist ausgeschlossen, außer im Fall von Personenschäden sowie sonstiger Schäden, wenn diese sonstigen Schäden daraus resultieren, dass NOW-FIT oder dessen Erfüllungsgehilfen vertragliche Hauptpflichten verletzen. Vertragliche Hauptpflicht von NOW-FIT ist es, dem Mitglied die Nutzung der Räume, Einrichtungsgegenstände und Geräte im Fitnessstudio zu ermöglichen sowie dem Mitglied die Leistungen entsprechend dem vereinbarten Leistungsumfang zu gewähren. Die Bestimmungen des Produkthaftpflichtgesetzes bleiben unberührt.

 

 

 

9.2. Sämtliche Geräte dürfen nur ihrem Verwendungszweck entsprechend verwendet werden. Jedes Mitglied ist verpflichtet, sich bei Unkenntnis vor Verwendung eines Trainingsgerätes über die Anwendungshinweise und Bedienungsvorschriften zu informieren und diese bei Verwendung der Geräte zu beachten. Bei diesbezüglichen Unklarheiten, insbesondere vor der ersten Bedienung eines Gerätes ist eine Einweisung von NOW-FIT oder dessen Mitarbeiter einzuholen. Eine entsprechende Trainingseinweisung bzw. Trainingsbetreuung ist nur bei Wahl eines entsprechenden Zusatzpakets vom Leistungsumfang inkludiert.

 

 

 

9.3. NOW-FIT ist nicht verpflichtet, die psychische und physische Eignung eines Mitglieds zu überprüfen. Die gewählte Art, der Umfang und die Intensität des Trainings und Nutzung der Trainingsgeräte liegen in der Eigenverantwortung jedes einzelnen Mitglieds. Es wird dringend empfohlen, das Training stets nach den individuellen körperlichen Fähigkeiten auszurichten und bei Auftreten von Beschwerden die Übungen abzubrechen und gegebenenfalls einen Arzt aufzusuchen.

 

 

 

10. Änderung der AGB

 

NOW-FIT behält sich das Recht vor, Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für die Zukunft vorzunehmen. NOW-FIT wird das Mitglied bei Änderung der AGB rechtzeitig vor Wirksamwerden der Änderungen davon informieren. Die Verständigung kann auch per E-Mail erfolgen. Die Änderungen werden wirksam, wenn das Mitglied über die Änderungen informiert wird und den Änderungen nicht binnen vier Wochen ab Zugang der Verständigung erkennbar widerspricht. NOW-FIT wird das Mitglied ausdrücklich darauf hinweisen, dass die Änderungen mangels rechtzeitigen Widerspruchs als genehmigt gelten.

 

 

 

11. Schlussbestimmungen

 

Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam, so bleibt die Gültigkeit der AGB im Übrigen unberührt. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss von Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern, die in Österreich weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben und auch nicht in Österreich beschäftigt sind sowie gegenüber Unternehmern ist jenes Gericht ausschließlich örtlich zuständig, in dessen Sprengel der Sitz von NOW-FIT liegt.